Spenden

Wir freuen uns, wenn Sie mit fördern möchten:

  • direkt durch eine Spende zugunsten von uns geförderten Projekten
  • oder durch eine Zustiftung zum Stiftungskapital.

Steuerliche Absetzbarkeit ihrer Spenden und Zustiftungen  

Das Steuerrecht in Deutschland belohnt bürgerliches Engagement für das Gemeinwohl. Wer stiftet oder spendet, genießt steuerliche Vorteile: 

Grundsätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte  (oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze oder der aufgewendeten Löhne und Gehälter)  spenden oder stiften. In Ihrer Steuererklärung machen Sie diesen Betrag geltend und mindern damit Ihre Steuerlast. Zusätzlich können Sie einen Betrag bis zu einer Million Euro (im Falle der Zusammenveranlagung 2,0 Mio EUR) und unabhängig von Ihrem Einkommen innerhalb von zehn Jahren als Sonderausgabe geltend machen, wenn das Geld in den Vermögensstock einer Stiftung fließt. 

Besteuerung der Stiftung

Als Stiftung müssen wir keine Erbschaft- und Schenkungsteuer abführen. Das bedeutet: Wenn Sie uns eine Zuwendung oder ein Erbe zukommen lassen, kommt dieser Betrag unserem Einsatz für die Zwecke der Stiftung in vollem Umfang zugute. Die laufenden Erträge der Stiftung unterliegen ebenfalls nicht der Besteuerung. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von fast allen Steuern – auch von der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer – befreit. Sämtliche Erträge können wir daher uneingeschränkt für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwenden.

Einzugsermächtigung/SEPA-Formular

Ein einfacher Weg, an die Janson-Stiftung zu spenden ist die Einzugsermächtigung, bzw. das SEPA-Lastschriftmandat. Sie können es hier herunterladen, ausfüllen und uns per Post oder E-Mail zusenden. Vor dem Bankeinzug erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem Ihre Mandatsreferenznummer, die Höhe der Spende und das Datum des Einzugs stehen.

Einzugsermächtigung/SEPA-Formular für Ihre Überweisung bitte hier herunterladen.

Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie zu Beginn des nächsten Jahres.

Spendenkonto

Unser Spendenkonto, falls Sie direkt an die Janson Stiftung überweisen möchten:
IBAN: DE84 5519 0000 0974 0560 12
BIC: MVBMDE55

Wenn Sie ein Projekt kennen, das der Grundausrichtung unserer Stiftung entspricht, können Sie es uns gerne zur Förderung vorschlagen. Eine E-Mail genügt und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Leitfaden zum Antrags- und Berichtswesen der Janson-Stiftung

Anträge
Bei der JANSON – STIFTUNG können Fördergelder für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit beantragt werden, die im Einklang mit den Zielen und Aufgaben der Stiftung laut Satzung stehen (Bildung). Ein Antrag mit einer prägnanten Beschreibung des Projekts bzw. der zu fördernden Maßnahmen muss schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten.

  • Situation vor Ort
  • Detaillierte Beschreibung des Projekts / der Maßnahme
  • Ziele und Zielgruppe
  • Notwendigkeit des Projekts / der Maßnahme
  • Laufzeit des Projektes / der Maßnahme und Fristen für Berichte und Abrechnungen
  • Budgetaufstellung und Kostenvoranschlag
  • Projekt- / Maßnahmepartnerin bzw. Begleiterin vor Ort
  • Projekt- / Maßnahmenverantwortlicher bzw. Begleiterin in Deutschland

    Aufgrund der Projektbeschreibung entscheidet der Vorstand der Stiftung über die Bewilligung und den Abschluß eines Fördervertrages.
    Die Laufzeit eines einzelnen Antrags beträgt in der Regel ein Jahr. Für längerfristige Projekte / Maßnahmen wird die Laufzeitauf max. drei Jahre begrenzt. Verlängerungsanträge sind zulässig. Die Stiftung erwartet von den Antragsteller*innen in Deutschland die Bereitschaft das Projekt / die Maßnahme persönlich zu begleiten, auch durch einen Besuch vor Ort, mit der Ausnahme politischer Gründe. Besuche vor Ort sollen bei entsprechendem Interesse auch für Mitglieder des Vorstandes, bzw. von diesen bestimmten Personen, jederzeit ermöglicht werden.

    Berichte
    Während der Laufzeit des Projekts / der Maßnahme soll der Vorstand der JANSON–STIFTUNG bei den Vorstandssitzungen mit mündlichen oder schriftlichen Berichten über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden. Diese Informationen fließen in die Protokolle der Sitzungen ein. Zur Jahreshauptversammlung der Stiftung ist ein persönlicher Bericht bzw. Präsentation des/der Verantwortliche/n erwünscht. In Ausnahmefällen kann der Bericht auch schriftlich erfolgen und verlesen
    werden.
    Darüber hinaus erwartet die Stiftung halbjährliche Berichte. Die Vorlage von Abrechnungen und Belegen erfolgt nach den im Fördervertrag festgelegten Fristen und Modalitäten.
    Der Abschlussbericht erfolgt drei Monate nach Ende des Projekts / der Maßnahme.
    Er soll folgendes beinhalten:
  • Beschreibung der Umsetzung des Projekts / der Maßnahme
  • Einhaltung der im Antrag formulierten Ziele
  • Aufgetretene Schwierigkeiten
  • Abrechnungsübersicht – z.B. Excel-Tabelle
  • Kopien der Ausgabenbelege
  • Fotos als separate Dateien in druckfähiger Qualität