Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§ 53 AO) im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.
Die Satzung der Stiftung finden Sie hier.

MARGOT & Raimund Janson-Stiftung
BILDUNG = ZUKUNFT
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§ 53 AO) im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.
Die Satzung der Stiftung finden Sie hier.